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Informationen zur 3G-Regelung

Datum:
Veröffentlicht: 20.9.21

Liebe Eltern unserer Kita!

Informationen zur 3G-Regelung

Im 437. Newsletter des bayerischen Staatsministeriums wurde die Anwendung der 3G-Regel im Bereich der Kindertagesbetreuung neu beschlossen.
Ab sofort gilt, dass für öffentliche und private Veranstaltungen der Einrichtung (wie z. B. Elternabende) bei einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35 im jeweiligen Landkreis die 3G-Regel greift.
Das heißt für unsere Kita konkret:
Da sich der Landkreis Forchheim derzeit (Stand 17.09.2021) bei einer 7-Tages-Inzidenz von 69,5 befindet, können Eltern die Einrichtung nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Auch für die Zeit der Eingewöhnungen gilt diese Regelung.

Bereits am heutigen Elternabend der Frosch- und Hasengruppe bitten wir die Eltern, uns vor dem Betreten der Kita ihren Impf- oder Genesungsnachweis oder das Zertifikat über die Testung mit einem Antigen-Schnelltest vorzuzeigen.

Unsere Eingewöhnungseltern bitten wir ebenso, bis auf weiteres unaufgefordert dem Gruppenpersonal an den jeweiligen Tagen einen Nachweis vorzulegen. Bei nichtgeimpften Eltern genügt es, 3x wöchentlich einen Test auszuführen zu lassen, und uns das Zertifikat vorzulegen.

Wir bitten diesen Umstand und auch die kurzfristige Information zu entschuldigen.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Kita St. Peter & Paul Langensendelbach